Immobilie verkaufen – Der Verkauf einer Immobilie

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Immobilie zu verkaufen, muss verschiedenste Dinge beachten, damit am Ende beide Vertragsparteien zufrieden sind.

Da geht es zunächst einmal darum, den Wert der Immobilie zu ermitteln. Denn nicht immer ist der Preis, den man bekommen möchte, auch realistisch.

Diese Wertermittlung kann durch einen Sachverständigen erfolgen oder durch ortsansässige Immobilienmakler.

Diese haben in der Regel einen guten Überblick über den Immobilienmarkt und können so vorab bereits einschätzen, welcher Preis für die Immobilien zu erzielen ist und wie lange der Verkäufer in etwa rechnen muss, dass sein Objekt verkauft wird.

Aber auch die Bank, die seinerzeit den Immobilienkauf finanziert hat, muss konsultiert werden.

Denn es ist abzuklären, in welcher Höhe das Immobiliendarlehen noch valutiert und mit welchen Kosten bei einer vorzeitigen Ablösung durch Verkauf des Objektes zu rechnen ist.

Sollten die Valuta zusammen mit den Ablösekosten höher sein als der zu erwartende Verkaufserlös, ist von einer Veräußerung abzuraten.

Sind dann alle Vorbereitungen getroffen, gibt es zwei Möglichten, das Objekt am Markt zu präsentieren; man beauftragt einen Makler, der in der Regel käufer- und verkäuferseitig eine Courtage berechnen wird oder man versucht den Verkauf in Eigenregie zu meistern.

Diese Möglichkeit ist dann realistisch, wenn der Verkäufer genügend Zeit hat, potentiellen Käufern z. B. eine Besichtigung zu ermöglichen.

Ist dann ein Käufer gefunden, ist die Angelegenheit alsbald einem Notar zu übergeben, der alles weitere für die Grundbucheintragung in die Wege leiten wird (Kaufvertrag mit vorherigem Entwurf, Einholung der Valuta des Immobilien Kredit, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und vieles mehr).

Sind diese Unterlagen alle zusammen, können die Vertragsparteien vor dem Notar den Verkauf der Immobilie perfekt machen, der dann beim Grundbuchamt geprüft und eingetragen wird.

Erst dann ist der Immobilienverkauf rechtswirksam.